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Katholische Kirche – freimaurer.online

Kurios: Freimaurer bittet um Exkommunikation – und scheitert!

Gleich vorweg: Ich mache diesen Fall nicht öffentlich, um alte Gräben aufzureißen. Ich habe den Eindruck, dass sich das Verhältnis der katholischen Kirche zur Freimaurerei entspannt und freue mich darüber, weil ich mit stereotypem Schwarz-Weiß-Denken ohnehin nicht viel anfangen kann. Ich mache den Fall deshalb öffentlich, weil er aufschlussreich ist und mir sowas in der Form noch nicht untergekommen ist. Aber der Reihe nach:

Thomas Bierling mit seinem Antwortschreiben
Thomas mit seinem Antwortschreiben

Thomas Bierling ist nicht nur ein umtriebiger Jazz-Musiker, Komponist (hat sogar das Grundgesetz vertont!) und Produzent aus Karlsruhe. Er ist auch ein engagierter Freimaurer. Und er war mal Katholik. Anfang der 90er ist er aus der Kirche ausgetreten. Vor einiger Zeit erfuhr Thomas dann aber zufällig, dass man offenbar »aus Sicht des kircheninternen Vereinsrechtes nie wirklich austreten kann«.

Zunächst fand er das nur »absurd«. Aber es ließ ihm dann doch keine Ruhe. Dass die katholische Kirche ihn trotz seines Austritts immer noch als »ausgetretenen Gläubigen« betrachtet, wurmt ihn. Er ist kein »Gläubiger« mehr – und möchte auch nicht »gegen seinen Willen für irgendetwas gehalten werden«. Eigentlich könnte ihm das ja alles egal sein, aber irgendwie sitzt ihm der Schalk im Nacken und es juckt ihn in den Fingern: Er schreibt einen Brief an den Bischof – und bittet um Exkommunikation. Oder zumindest um irgendeine »Art Bestätigung für einen endgültigen Austritt«. Und um seinem Anliegen noch etwas Nachdruck zu verleihen, verweist er in seinem Schreiben auch noch darauf, dass er ja Freimaurer sei. Denn soweit er sich erinnern kann, droht denen nach Kirchenrecht immer noch der »Rauswurf« aus der katholischen Kirche.

So viel zur Vorgeschichte.

Für die meisten Menschen klingt das alles vermutlich erst mal nur kurios. Trotzdem hat sich das »Erzbischöfliche Offizialat Freiburg« die Mühe gemacht, Thomas ausführlich zu antworten. Um es kurz zu machen:

Is‘ nix mit Exkommunikation! Eine Taufe ist nicht rückgängig zu machen – egal, ob man nach staatsrechtlicher Sicht aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, oder nicht: Einmal Katholik, immer Katholik! Und daran ändert sogar die Mitgliedschaft in einer Freimaurer-Loge nichts. Das ist aktuell geltendes Kirchenrecht.

So könnte man das Antwortschreiben der Erzdiözese wohl salopp zusammenfassen.

Es lohnt sich aber, noch etwas genauer hinzusehen:

»Das Dekret der deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt (Rechtskraft: 24.09.2012) legt fest, dass der – nach staatlichem Recht – aus der Kirche ausgetretene Gläubige folgenden Sanktionen unterliegt: Er darf die Sakramente der Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung – außer in Todesgefahr – nicht mehr empfangen, kann keine kirchlichen Ämter bekleiden und keine Funktionen in der Kirche wahrnehmen, kann nicht Tauf- und Firmpate sein, nicht Mitglied in pfarrlichen und Diözesanen Räten, verliert das aktive und passive Wahlrecht in der Kirche und kann nicht Mitglied in öffentlichen kirchlichen Vereinen sein.«

Und weiter heißt es:

»Eine Exkommunikation wird nicht mehr ausgesprochen. Da im« [red. Anmerkung: kirchlichen!] »Strafrecht immer das aus Sicht des Angeklagten mildere Recht anzuwenden ist, unterliegen Sie wegen des Kirchenaustrittes nicht mehr der Exkommunikation.«

Und bezüglich der Freimaurerei:

»Was die Mitgliedschaft bei den Freimaurern angeht, so enthält der geltende Code des kanonischen Rechts (CIS) die frühere Exkommunikation der Freimaurer nicht mehr. Allerdings hat die Kongregation für die Glaubenslehre an 26.11.1983 festgestellt, dass die Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, sich im Stand der schweren Sünde befinden und nicht die heilige Kommunion empfangen können. Aber auch hier erfolgt keine formelle Exkommunikation.«

Damit ist der Fall also erklärt und geklärt. Für die Erzdiözese. Nicht aber für »die andere Seite«. Um auch dies abzukürzen: Thomas hat angekündigt, »die Kirche nicht im Dorf zu lassen« und sich mit seinem Anliegen nun an eine »höhere Instanz« zu wenden – wer auch immer das für ihn sein mag. ;)

Freimaurerei und katholische Kirche: Aufarbeitung eines 300-jährigen Streits

Richard Mathieu

 

Über das Spannungsverhältnis zwischen katholischer Kirche und Freimaurerei ist in den letzten drei Jahrhunderten viel publiziert und spekuliert worden. Die explizite Erwähnung der Freimaurerei ist aus dem sog. Codex Iuris Canonici zwar inzwischen gestrichen – das heißt aber nicht, dass damit nun auch automatisch aus Sicht der katholischen Kirche Freimaurerei und Katholizismus problemlos vereinbar wären. Die Sache ist komplizierter. Deshalb hat nun der Münchner Theologe Richard Mathieu (Studienschwerpunkt Kirchenrecht, Jahrgang ’88, wissenschaftlicher Mitarbeiter der LMU München im Bereich der theologischen Ethik) im Salier Verlag eine sachliche Aufarbeitung der Thematik publiziert: »Freimaurerei und katholische Kirche: Geschichte und kirchenrechtliche Einordnung eines 300-jährigen Streits«. Für mein Blog habe ich den Autor interviewen können:

Richard, zur Klarstellung eine Frage vorab: Es handelt sich ausschließlich um ein Problem der katholischen Kirche mit der Freimaurerei und nicht um ein Problem der Freimaurerei mit der katholischen Kirche oder ein Problem der evangelischen Kirche mit der Freimaurerei?!

So ist es. Jedenfalls sind mögliche Probleme der Freimaurerei mit der katholischen Kirche und das Verhältnis zwischen nicht-katholischen Ausprägungen des Christentums und der Freimaurerei nicht Thema des Buches. Es ging mir allein darum, die Haltung der katholischen Kirche zur Freimaurerei zu erfassen.

Wie bist Du darauf gekommen dieses Buch zu schreiben?

Ich hatte während des Studiums das Gefühl, dass es zu diesem Thema viele Klischees gab, und zwar sowohl auf der freimaurerischen, als auch auf der kirchlichen Seite: Einerseits das Klischee, dass die katholische Kirche prinzipiell gegen die Freimaurerei sei und andererseits das Klischee, dass die Freimaurerei und die katholische Kirche sich längst restlos miteinander versöhnt hätten und es keinerlei Probleme mehr gäbe. Ich wollte da tatsächlich auf Spurensuche gehen.

Für wen ist Dein Buch gedacht?

Das Buch dürfte für Betroffene interessant sein, also diejenigen Katholiken, die Freimaurer sind, bzw. diejenigen Freimaurer, die Katholiken sind, und sich in Bezug auf ihre kirchenrechtliche Situation etwas unsicher sind. Es dürfte auch für jene lesenswert sein, die sich bei diesem Thema bislang auf einfache Antworten verlassen haben: Die gibt es nämlich bei diesem Thema nicht. Gerade das macht es auch so spannend. Das Buch bezieht sich auch konkret auf die deutsche Situation und dürfte daher für deutsche Leser noch etwas interessanter sein. Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hatte 1980 ein Dokument verfasst, das die Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zur Freimaurerei und der katholischen Kirche feststellte und sich dabei vor allem auf die deutschen Ausprägungen der Freimaurerei bezog. Darüber hinaus verbinde ich mit diesem Buch aber auch die Hoffnung, dass diejenigen Katholiken, die bislang eine starke, negative bzw. kategorisch ablehnende Haltung gegenüber der Freimaurerei haben, ihre Position gegebenenfalls hinterfragen.

Was ist – kurz skizziert – kirchenrechtlich gesehen der aktuelle Stand?

Wie gesagt: Es gibt hier keine einfachen Antworten. Das mag enttäuschend klingen, schafft aber Raum für Diskussionen. Als knappes Fazit könnte man vielleicht folgendes festhalten: In Bezug auf die Deutsche Situation hat die Deutsche Bischofskonferenz in ihrer Unvereinbarkeitserklärung aus dem Jahr 1980 wenig stichhaltig argumentiert. Alle in dem Schreiben vorgebrachten Argumente gegen die Vereinbarkeit von Freimaurerei und Kirchenzugehörigkeit sind sachlich anfechtbar. Was die kirchenrechtliche Lage selbst betrifft: Meines Erachtens ist es so, dass die Zugehörigkeit zu einer freimaurerischen Vereinigung per se nicht strafbar ist. Gleichwohl ist allerdings die sog. Häresie, also eine von der Glaubenslehre der Kirche in entscheidenden Punkten abweichende Haltung für Katholiken strafbar. Aus meiner Sicht ist die Lehrart der humanitären Großloge AFAM hier kein Problem, weil sie sich zu solchen Glaubensfragen in keiner Weise äußert.
Anders könnte – ich sage bewusst könnte – der Sachverhalt etwa im Hinblick auf den Freimaurerorden (FO) liegen, der sich explizit als christliche Lehrart bezeichnet und sich auf Jesus Christus bezieht. Hier könnte man zu der Auffassung kommen, dass der FO möglicherweise eine von der Lehre der Kirche abweichende Position zu Jesus Christus hat. Wenn der FO sich etwa auf die „reine Lehre Jesu Christi“ bezieht, „wie sie sich in der heiligen Schrift findet“, dann stellt sich hier schlichtweg die Frage, was damit gemeint ist. Selbst wenn der FO das selbst offen ließe, könnte auch dann ein Problem bestehen: Denn aus der Sicht der katholischen Kirche ist die „reine Lehre Jesu Christi“ unverfügbar, also nichts, worunter der Einzelne verstehen kann, was auch immer er will. Eventuell wären so die Mitgliedschaft im FO und die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche aus kirchenrechtlicher Sicht nicht vereinbar. Ein betroffener Katholik zöge sich automatisch die Exkommunikation zu. Gleichwohl ist diese Frage mitnichten abschließend geklärt – diesen Eindruck will ich auch nicht erwecken. Mein Fokus liegt auf der Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland (AFAM). In Bezug auf den FO äußere ich nur eine Möglichkeit. Es ist dabei auch wichtig zu verstehen, dass dahinter keine moralische Wertung steht, oder anders formuliert: Nur weil etwas möglicherweise mit der Lehre der katholischen Kirche nicht vereinbar ist, heißt das ja noch lange nicht, dass es sich dabei um etwas Schlechtes handelt. Ich sehe nur grundsätzlich die Möglichkeit, dass es zu einem Konflikt um Deutungshoheiten kommen kann, wenn Begriffe wie „Lehre Jesu Christi“ und „heilige Schrift“ in dieser Kombination im Spiel sind. Der Punkt ist: Auch in diesem Fall ist nicht die Zugehörigkeit zur Freimaurerei kirchenstrafrechtlich relevant, sondern das Vertreten einer Häresie. Ich plädiere daher dafür, dass die katholische Kirche sich des Themas erneut annimmt, dabei aber die verschiedenen Strömungen der Freimaurerei klar auseinanderhält, und z.B. großlogenbezogene Urteile formuliert und nicht kategorisch und undifferenziert über die ganze Freimaurerei urteilt.

Wie verhält es sich aus freimaurerischer Sicht?

Meines Wissens hat die Freimaurerei ihrerseits kein Problem mit der katholischen Kirche. Das mag bei einzelnen Mitgliedern vielleicht anders sein. Aber auf der institutionellen Ebene übt die Freimaurerei weitgehend weltanschauliche Zurückhaltung, so dass ich von der freimaurerischen Seite, zumindest was die Großloge AFAM betrifft, keinerlei Probleme sehe.

Worauf beruht aus Deiner Sicht die offizielle Haltung der katholischen Kirche zur Freimaurerei?

Das Problem ist ja, dass es „die“ offizielle Haltung nicht gibt. Es gibt einerseits moralische Appelle gegen die Freimaurerei, andererseits ist der Sachverhalt kirchenrechtlich erheblich komplexer. Grundsätzlich kann man, gerade auch in Bezug auf die Stellungnahme der DBK sagen, dass die ablehnende Haltung zu einem Großteil auf Missverständnissen und Vorurteilen beruht. Damit sollten sich weder die Kirche noch die Freimaurerei zufrieden geben.

Kannst Du Beispiele für diese Missverständnisse und Vorurteile nennen?

In ihrer Unvereinbarkeitserklärung hatte die DBK unter anderem argumentiert, die freimaurerische Toleranz leite sich aus dem relativistischen Wahrheitsbegriff der Freimauerei ab. Dieser sei, so das Schreiben der DBK, unvereinbar mit der Lehre der Kirche. Was man damals offenbar nicht sah: Die Freimaurerei hat keinen speziellen, eigenen Wahrheitsbegriff. Ihre Toleranz leitet sich nicht aus einem relativistischen Verständnis von Wahrheit ab, sondern aus dem Bedürfnis, einen offenen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen Personen mit verschiedenen Ansichten, Religionen, philosophischen Auffassungen, und insbesondere auch ihren jeweils eigenen Fragen einander respektvoll begegnen können.
Ein weiteres Missverständnis besteht z.B. in Bezug auf den Begriff „Dogma“. Die DBK hatte mit Bezug auf einen Artikel im Freimaurerlexikon von Lennhoff und Posner zum Begriff „Dogma“ argumentiert, dass die Freimaurerei die Möglichkeit objektiver Wahrheitserkenntnis prinzipiell verneine. Man übersah allerdings, dass a.) Lennhoff und Posner überhaupt nicht beanspruchen, für die Freimaurerei als Ganze zu sprechen, und b.) dass die Freimaurerei nicht antidogmatisch, sondern nur adogmatisch ist. Die Freimaurerei, wie sie sich in Deutschland in der Großloge AFAM mehrheitlich manifestiert, lehnt den Verbindlichkeitsanspruch kirchlicher Lehren nicht ab. Sie verzichtet nur darauf, selbst eine vergleichbare Verbindlichkeit für sich zu beanspruchen.

Glaubst Du, dass sich an der Situation etwas ändern wird?

Sagen wir so: Ich kann mir durchaus vorstellen, dass etwas Klarheit zugunsten eines besseren Verhältnisses entstehen könnte. Dafür braucht es aber Impulse, idealerweise von beiden Seiten.

Was rätst du Personen, die zwischen der Freimaurerei als Weltanschauung und der kirchenrechtlichen Sicht ihres katholischen Glaubens hin und her gerissen sind?

Ich rate ihnen dazu, sich nicht auf einfache Antworten zu verlassen. Ebenso wenig, wie es wahr ist, dass beides kategorisch unvereinbar ist, ist es ebenfalls nicht wahr, dass beides ausnahmslos vereinbar ist. Letztlich stehen Betroffene vor dem Gerichtshof ihres eigenen Gewissens. Im Grunde funktioniert das kirchliche Tatstrafensystem (also jenes System, nach dem bereits mit dem Begehen einer bestimmten Tat automatisch bestimmte Strafen eintreten) auch so: Dem Gläubigen wird zugemutet, dass er Kläger, Richter und Vollstrecker zugleich sein muss. Er selbst muss prüfen, ob er z.B. der Häresie schuldig geworden ist, und sich so die Exkommunikation zugezogen hat. Aber erst, wenn ein solcher Fall auch öffentlich bekannt würde, müssten die kirchliche Autoritäten den Eintritt der sog. Tatstrafe, also jener mit Begehen der Tat von selbst eingetretenen Strafe, feststellen. Indem die katholische Kirche Tatstrafen verhängt, setzt sie ja großes Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Gewissens. Es ist zu überlegen, ob auch aus kirchlicher Sicht diesem Gewissen zuzutrauen wäre, beurteilen zu können, ob Ausrichtung und Ritual der jeweiligen Loge, der ein katholischer Freimaurer angehört, tatsächlich dem katholischen Glauben widersprechen. Die katholische Kirche kann ja durchaus Hilfe bei diesen Prozessen anbieten: Aber das setzt voraus, dass ihr Standpunkt klar und sachlich fundiert ist. Anders als auf dem Weg des Gewissens kann diese Entscheidung von Betroffenen m.E. gar nicht getroffen werden.

Vielen Dank für das Interview!

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»Freimaurerei und katholische Kirche: Geschichte und kirchenrechtliche Einordnung eines 300-jährigen Streits« ist im Salier Verlag erschienen und im örtlichen Buch-, sowie im Versandhandel erhältlich.