Kurios: Freimaurer bittet um Exkommunikation – und scheitert!

Gleich vorweg: Ich mache diesen Fall nicht öffentlich, um alte Gräben aufzureißen. Ich habe den Eindruck, dass sich das Verhältnis der katholischen Kirche zur Freimaurerei entspannt und freue mich darüber, weil ich mit stereotypem Schwarz-Weiß-Denken ohnehin nicht viel anfangen kann. Ich mache den Fall deshalb öffentlich, weil er aufschlussreich ist und mir sowas in der Form noch nicht untergekommen ist. Aber der Reihe nach:

Thomas Bierling mit seinem Antwortschreiben
Thomas mit seinem Antwortschreiben

Thomas Bierling ist nicht nur ein umtriebiger Jazz-Musiker, Komponist (hat sogar das Grundgesetz vertont!) und Produzent aus Karlsruhe. Er ist auch ein engagierter Freimaurer. Und er war mal Katholik. Anfang der 90er ist er aus der Kirche ausgetreten. Vor einiger Zeit erfuhr Thomas dann aber zufällig, dass man offenbar »aus Sicht des kircheninternen Vereinsrechtes nie wirklich austreten kann«.

Zunächst fand er das nur »absurd«. Aber es ließ ihm dann doch keine Ruhe. Dass die katholische Kirche ihn trotz seines Austritts immer noch als »ausgetretenen Gläubigen« betrachtet, wurmt ihn. Er ist kein »Gläubiger« mehr – und möchte auch nicht »gegen seinen Willen für irgendetwas gehalten werden«. Eigentlich könnte ihm das ja alles egal sein, aber irgendwie sitzt ihm der Schalk im Nacken und es juckt ihn in den Fingern: Er schreibt einen Brief an den Bischof – und bittet um Exkommunikation. Oder zumindest um irgendeine »Art Bestätigung für einen endgültigen Austritt«. Und um seinem Anliegen noch etwas Nachdruck zu verleihen, verweist er in seinem Schreiben auch noch darauf, dass er ja Freimaurer sei. Denn soweit er sich erinnern kann, droht denen nach Kirchenrecht immer noch der »Rauswurf« aus der katholischen Kirche.

So viel zur Vorgeschichte.

Für die meisten Menschen klingt das alles vermutlich erst mal nur kurios. Trotzdem hat sich das »Erzbischöfliche Offizialat Freiburg« die Mühe gemacht, Thomas ausführlich zu antworten. Um es kurz zu machen:

Is‘ nix mit Exkommunikation! Eine Taufe ist nicht rückgängig zu machen – egal, ob man nach staatsrechtlicher Sicht aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, oder nicht: Einmal Katholik, immer Katholik! Und daran ändert sogar die Mitgliedschaft in einer Freimaurer-Loge nichts. Das ist aktuell geltendes Kirchenrecht.

So könnte man das Antwortschreiben der Erzdiözese wohl salopp zusammenfassen.

Es lohnt sich aber, noch etwas genauer hinzusehen:

»Das Dekret der deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt (Rechtskraft: 24.09.2012) legt fest, dass der – nach staatlichem Recht – aus der Kirche ausgetretene Gläubige folgenden Sanktionen unterliegt: Er darf die Sakramente der Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung – außer in Todesgefahr – nicht mehr empfangen, kann keine kirchlichen Ämter bekleiden und keine Funktionen in der Kirche wahrnehmen, kann nicht Tauf- und Firmpate sein, nicht Mitglied in pfarrlichen und Diözesanen Räten, verliert das aktive und passive Wahlrecht in der Kirche und kann nicht Mitglied in öffentlichen kirchlichen Vereinen sein.«

Und weiter heißt es:

»Eine Exkommunikation wird nicht mehr ausgesprochen. Da im« [red. Anmerkung: kirchlichen!] »Strafrecht immer das aus Sicht des Angeklagten mildere Recht anzuwenden ist, unterliegen Sie wegen des Kirchenaustrittes nicht mehr der Exkommunikation.«

Und bezüglich der Freimaurerei:

»Was die Mitgliedschaft bei den Freimaurern angeht, so enthält der geltende Code des kanonischen Rechts (CIS) die frühere Exkommunikation der Freimaurer nicht mehr. Allerdings hat die Kongregation für die Glaubenslehre an 26.11.1983 festgestellt, dass die Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, sich im Stand der schweren Sünde befinden und nicht die heilige Kommunion empfangen können. Aber auch hier erfolgt keine formelle Exkommunikation.«

Damit ist der Fall also erklärt und geklärt. Für die Erzdiözese. Nicht aber für »die andere Seite«. Um auch dies abzukürzen: Thomas hat angekündigt, »die Kirche nicht im Dorf zu lassen« und sich mit seinem Anliegen nun an eine »höhere Instanz« zu wenden – wer auch immer das für ihn sein mag. ;)

Erfolgreichstes Lied der Welt von einem Freimaurer?

Irving BerlinNicht nur das berühmteste (deutsche) Gedicht stammt von einem Freimaurer – auch das erfolgreichste Lied aller Zeiten. Und es passt auch hervorragend zur Jahreszeit. Machen wir’s mal spannend: Das Lied, um das es geht – und viele weitere der Kompositionen des Freimaurers, um den es geht – haben nicht nur dem Bruder selbst »ein ganz schönes Sümmchen« eingebracht. Er hat auch – ganz im Sinne der freimaurerischen »Meistertugend« der »Barmherzigkeit« – an die Menschen gedacht, die weniger Glück im Leben hatten als er. Der Bruder, um den es geht, hat nämlich verfügt, dass die Einnahmen aus den Rechten zahlreicher seiner Werke einer Stiftung für Jugendliche aus sozial schwächeren Schichten zugute kommen sollen. Und wer nun mehr über diesen Komponisten und sein weltberühmtes Lied erfahren möchte, dem lege ich jetzt folgenden Gastbeitrag von Thomas Bierling (Jazz-Pianist, Komponist und Musikproduzent, Loge »Leopold zur Treue« in Karlsruhe) ans Herz:

Haben Sie eine Idee, welches Lied bis heute das erfolgreichste aller Zeiten ist? Vielleicht »Yesterday« von den Beatles? Oder etwa irgendein Lied vom »King of Rock’n’Roll« Elvis Presley? Weit gefehlt! Es ist auch kein Lied aus den letzten 20 oder 30 Jahren. Nein, es ist das wohl berühmteste Weihnachtslied »White Christmas«, das von Bing Crosby erstmals gesungen wurde.
Komponiert wurde der Klassiker von dem amerikanischen Komponisten Irving Berlin (s. Foto), der 1888 als Israel Baline in Russland geboren wurde und mit seinen Eltern 1891 in die USA emigrierte. Das Klavierspiel brachte sich Berlin als Jugendlicher selbst bei, doch das Notenlesen hat er niemals gelernt – er spielte seine Kompositionen professionellen Arrangeuren vor, die dann die Notation und Orchestrierung übernahmen. Auch konnte er auf dem Klavier nur auf den schwarzen Tasten spielen, er ließ sich dafür extra ein spezielles Klavier konstruieren, mit Hilfe dessen er die ganze Tastatur verschieben konnte, um in anderen Tonarten zu spielen. Umso erstaunlicher, dass er unter diesen schwierigen und teilweise skurrilen Randbedingungen zu einem der erfolgreichsten Komponisten seiner Zeit avancierte. Sein erster großer Erfolg war »Alexanders Ragtime Band«, unzählige weitere Songs, Broadway-Shows und Film-Musicals sollten folgen. Irving Berlin wurde 1910 in der Munn Lodge No. 190 in New York City als Freimaurer aufgenommen.
1940 stellte er, ganz unbescheiden, seine neue Komposition »White Christmas« seinem Sekretär und später dem Sänger Bing Crosby vor mit den Worten, es handele sich bei diesem Titel »nicht nur um den besten Song, den ich jemals geschrieben habe, sondern es ist der beste Song, den jemals jemand geschrieben hat«. Irving Berlin sollte Recht behalten, zumindest in Hinblick auf die Verkaufszahlen. Die 1947 veröffentlichte Single mit Bing Crosby gilt mit geschätzten 50 Millionen verkauften Exemplaren als die meistverkaufte Single aller Zeiten. Über die Jahrzehnte wurde das Lied noch von unzähligen anderen Künstlern eingesungen, genaue Zahlen sind daher schwierig zu ermitteln, aber man geht inzwischen von weit über 100 Millionen verkaufter Tonträger aus, die »White Christmas« enthalten. Das Lied gilt daher als wertvollstes Song-Copyright weltweit.
Und es war Irving Berlin, im Unterschied zu vielen seiner Kollegen, auch gegönnt, diesen Erfolg mitzuerleben, denn er starb erst 1989 im biblischen Alter von 101 Jahren.

Vielen Dank, Thomas, für den Hinweis. Und hiermit wünsche ich Euch allen ein frohes Fest und besinnliche Feiertage: